Arbeit macht frei!
Teil 1
Teil 2
Feminismus, Gender-Mainstream, Propaganda, Massen-Gehirnwäsche und die Fackeln der Freiheit.
Frauen, so fand Edward L. Bernays - der Vater des modernen Marketing - heraus, betrachteten in den 1920-er Jahren Zigaretten als phallische Symbole männlicher Macht und somit ungeeignet für Frauen. Bernays versuchte für ATC auch für Frauen das Rauchen attraktiv zu machen. Er beschäftigte eine Gruppe von Frauen und bat sie sich als Suffragetten zu verkleiden und zu argumentieren. Die Frauen marschierten durch New Yorks Fifth Avenue und als Zeitungsreporter sie fotografierten, zündeten sie Zigaretten an und proklamierten diese als "torches of freedom" (Fackel der Freiheit). Die Werbestrategie zielte darauf ab, den Widerstand der Frauen gegen das Rauchen zu brechen (zitiert nach Gore, S. 94)
Landesarbeitsgericht Hamburg stellt fest, umstrittenes Zitat Eva Hermans wurde verkürzt und verfälscht wiedergegeben
Verfasst von Andrea Bayer am 1. Oktober 2008 - 16:35
Presseerklärung:
Medienbüro Hamburg
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Tel.: 040- 34 16 04
Landesarbeitsgericht Hamburg stellt fest, umstrittenes Zitat Eva Hermans wurde verkürzt und verfälscht wiedergegeben.
Die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg am 1.10.2008 hat die Sichtweise der ersten Instanz zurechtgerückt. Auch wenn noch keine abschließende Entscheidung darüber getroffen wurde, ob die Nachrichtensprecherinnentätigkeit von Eva Herman als Arbeitsverhältnis einzuordnen ist, so hat der Vorsitzende Richter jedenfalls ganz deutlich betont, dass der umstrittene Text anlässlich der Veröffentlichung des Buches von Eva Herman keine Verherrlichung des Nationalsozialismus beinhalte. Der tatsächlich geäusserte Wortlaut, der u.a. auf der Website von Eva Herman abrufbar ist, sei von den berichterstattenden Medien verkürzt und verfälscht wiedergegeben worden.
Dazu Eva Herman wörtlich: „Ich bin sehr erleichtert, dass nun endlich durch eine unabhängige Instanz wie das Landesarbeitsgericht Hamburg eine verbindliche Bewertung meiner Äußerungen erfolgte.“
Das Gericht wird nun voraussichtlich eine Beweisaufnahme zu einzelnen Umständen der Sprechertätigkeit von Eva Herman für den NDR durchführen, um danach abschliessend zu entscheiden, ob es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis handelt. Im Gegensatz zum erstinstanzlichen Gericht wird das Landesarbeitsgericht damit den Sachverhalt tatsächlich aufklären. In der Zwischenzeit sind die Parteien durch das Gericht aufgefordert, noch einmal über eine gütliche Einigung zu sprechen.
Der gesamte Skandal-Fall ist http://www.medienquovadis.de/taxonomy/term/1950 dokumentiert. Auf der Seite befindet sich auch ein Muster-Protestschreiben gegen Volksverblödung und Manipulationen in den Systemmedien.
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